Bevor Kunden zu mir zum Coaching kommen, stellen Sie oft die Frage, ob die Kosten steuerlich absetzbar sind. Die Antwort hierzu lautet: Ja!
Es muss allerdings erkennbar sein, dass das Coaching der beruflichen Weiterentwicklung dient. Es ist also notwendig eine klare Zielstellung zu definieren und aufzulisten. Diese wird später auch in der Rechnungsstellung benannt. Die Rechnung reichen Sie einfach mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein. Weitere Informationen finden Sie auch hier: http://www.wiwo.de/erfolg/trends/finanzamt-steuerliche-foerderung-fuer-coaching/5262062.html
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